News Reisekostenversicherung Reisekosten-Versicherungen Leistungen, Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen, Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson, Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall, Versicherungsschutz Reisekostenversicherungen, medizinisch sinnvoll, Reisekrankenversicherung Notwendigkeit, Erstattung anfallende Kosten. Aktueller Reise-Newsletter ansehen  oder lieber gleich abonnieren.


News Reisekostenversicherung Reisekosten-Versicherungen Leistungen, Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen, Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson, Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall, Versicherungsschutz


Reisekostenversicherung-News vom 16.04.2010:
Sehr geehrte Damen und Herren,


krank im Urlaub? Darüber denkt keiner gerne nach. Doch die finanziellen Risiken einer Erkrankung während der schönsten Zeit im Jahr werden oft unterschätzt. Um so wichtiger ist es, dass Sie Ihre Kunden an den Abschluss einer Reisekrankenversicherung erinnern.
Pünktlich zum Beginn der Hauptreisezeit hat TravelSecure das Angebot in der Reisekrankenversicherung um zusätzliche Leistungen ergänzt – mit dem neuen Tarif sind sie noch umfassender abgesichert!

1. Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Bisher fiel nur der medizinisch sinnvolle Rücktransport unter den Versicherungsschutz. Die Beurteilung erfolgte am Urlaubsort.

Jetzt neu: TravelSecure erstattet die Kosten für den Rücktransport bereits ab einer absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen. Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arztes reicht aus.


2. Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson
Bisher übernahm die Reisekrankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson.

Jetzt neu: Wenn aus medizinischer Sicht eine Begleitperson für den Rücktransport notwendig ist, erstattet TravelSecure auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson.


3. Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall
Bisher erstattete die Reisekrankenversicherung nach einem Unfall die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht.

Jetzt neu: Werden durch einen Unfall Hilfsmittel notwendig, erstattet TravelSecure die anfallenden Kosten. Natürlich ohne Höchstgrenze.


Egal welches Ziel sie ansteuern: Ob Shopping in St. Petersburg oder Baden auf den Kanaren. Mit TravelSecure liegen Sie immer richtig.
Quelle:
TravelSecure die Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs-AG
Bahnhofstr. 11
97070 Würzburg

www.travelsecure.de

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